AGB

Softwareprojekte Achim Wagener – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06.09.2022

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Softwareprojekte Achim Wagener, nachstehend „Auftragnehmer“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt, im Unternehmensbereich Software­entwicklung.

1.2  Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser Allge­meinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzel­vertraglichen Regelungen vor.

1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer schriftlich bekannt ge­geben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich oder per E-Mail an den Auftragnehmer absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, für ihn als selbständiger Dienstleister im Rahmen eines oder mehrerer Projekte tätig zu werden.

2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß diesen AGB beziehungsweise gemäß den einzelvertragliche Regelungen, soweit diese vorhanden sind.

2.3 Es wird kein Angestelltenverhältnis begründet. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Auftrag­nehmers, dass das vorliegende Vertragsverhältnis als freies Dienstverhältnis umgesetzt wird.

2.4 Für seine sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Belange trägt der Auftrag­nehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.5 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.6 Der Auftragnehmer erfüllt seinen Auftrag entsprechend den vom Auftraggeber genannten Zielen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, detaillierten Weisun­gen des Auftraggebers Folge zu leisten.

2.7 Der Auftragnehmer ist frei in der Wahl seiner Arbeitsstätte und seiner Arbeitszeiten. Er vereinbart jedoch gegebenenfalls Zeiten für Besprechungen mit anderen Projektbeteiligten.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.

3.2 Ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer kommt zustande

  • durch einen Vertragsabschluss
  • durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber per E-Mail oder schriftlich
  • durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer (bei mündlich vereinbarten Änderungen im Vergleich zum Angebot) oder
  • durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Auftragnehmer. In diesem Fall ist der Auftraggeber an die Erteilung des Kunden­auftrages für zwei Wochen gebunden.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Zeitpunkten.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von vier  Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt bei­spiels­weise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, oder wenn der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, es sein denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

5.5 Die Parteien sind bemüht, den Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.6 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Auftragnehmer bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertrag­lichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande

6. Weitergeleitete Aufträge

6.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt der Auftragnehmer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.

6.2 Hierbei ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, dass die in den Abschnitten 7 und 8 ge­nannten Punkte, die den Datenschutz und die Sicherheit des Auftraggebers betreffen, eingehalten werden.

7. Datenschutz

7.1 Soweit der Auftragnehmer Zugang zu Kundendaten des Auftraggebers hat, verpflichtet er sich, diese vor unberechtigtem Zugriff von Dritten zu schützen und sie keinesfalls an Personen, die nicht an dem Projekt mitarbeiten, weiterzugeben.

8. Rechte an Arbeitsergebnissen und Verschwiegenheit

8.1 Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen stehen allein dem Auftraggeber zu und gehen in dessen alleiniges Eigentum über.
Als „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieser AGB gelten sämtliche Ergebnisse, die vom Auftragnehmer während der Dauer des Vertragsverhältnisses erzielt wurden. Dazu zählen insbesondere

  • der Quellcode,
  • dazugehörige Unterlagen und
  • Dokumentationen.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Verschwiegenheit bezüglich aller Geschäfts- und Betriebs­geheimnisse des Auftraggebers, die ihm bekannt werden. Dieser Punkt gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

8.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Zeit der Zusammenarbeit keine Kunden abzuwerben.

9. Preise und Zahlungen

9.1 Die Dienstleistungen werden zu dem im Angebot oder im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeitbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

9.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

9.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

9.4 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungs­betrag nicht innerhalb von 45 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftrag­nehmer berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen liegen 2 Prozentpunkte p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

9.5 Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus ent­standene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von vier Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

10. Haftung

10.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Auftragnehmer wird von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggeber gehandelt hat und dem Auftraggeber seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mit­geteilt hat.

10.2 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorher­sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

10.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.2) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10.4 Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

10.5 Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

11. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

11.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Gerichtsstand ist der Gerichtsstand des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber jedoch keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag aus­schließlich der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

12. Salvatorische Klausel

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrags insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.